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Viel Neues bei Google

Aktuell gibt es in Bezug auf Google Fonts und Google Analytics wichtige Neuerungen, die jeden Website-Betreiber betreffen und somit Handlungsbedarf besteht! Wir empfehlen daher ausdrücklich eine Überprüfung Ihrer Website!



Einbindung von Google Fonts


Das Landesgericht München hat entschieden, dass die externe Einbindung von Webinhalten, wie zB Google Fonts, gegen die DSGVO verstößt und die ersten Kunden in Deutschland wurden diesbezüglich bereits geklagt.


Beim Aufruf einer Webseite mit extern eingebundenen Inhalten wird die IP-Adresse des Users (und damit personenbezogene Daten) an den Server weitergeleitet, auf dem diese Inhalte gehostet werden. Liegt dieser Server in den USA, entspricht das nicht der DSGVO.


Nachdem diese Datenübermittlung auch vor der Zustimmung des Cookie Opt-in und somit ohne Einwilligung der Website-Besucher geschieht, droht dem Betreiber der Website eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz, die im Wiederholungsfall mit einer Strafe von bis zu EUR 250.000,- geahndet wird.


Betroffen sind dabei nicht nur Google Fonts, sondern jegliche Elemente, die von einem externen Server in den USA bezogen werden (zB auch ein reCaptcha). Um eine potenzielle Klage zu vermeiden, können Inhalte wie Google Fonts, Icons etc. lokal eingebunden und damit selbst gehostet werden.


Für den Fall, dass sich die Ansicht des Landesgerichts München durchsetzt, sind viele Webseitenbetreiber im europäischen Raum vor möglichen Klagen nicht geschützt.



Verstößt Google Analytics gegen die DSGVO


Es gibt momentan eine unsichere Rechtslage, was den Einsatz von Google Analytics betrifft. Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat aufgrund einer Musterbeschwerde einen Bescheid erlassen, dass die Einbindung von Google Analytics auf Webseiten gegen die Datenschutzverordnung verstößt.


Die derzeitige Berichterstattung dazu sorgt für große Aufregung bei Website-Betreibern. Was in dieser Berichterstattung aber oft unerwähnt bleibt - im konkreten Fall hatte die Einbindung von Google Analytics einige schwerwiegende Mängel. So wurde die IP-Adresse der User nicht anonymisiert und es wurde auch keine Einwilligung zur Datenverarbeitung (Cookie-Opt-In) eingeholt.


Für eine (nach jetzigen Stand) datenschutzkonforme Implementierung von Google Analytics sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Anonymisierung der IP-Adresse (anonymizeIP)

  • Einholung der Einwilligung (Cookie-Opt-In)

  • Hinweis auf Google Analytics und die damit verbundene mögliche Datenübermittlung in Drittstaaten in der Datenschutzerklärung

Werden die o.g. Anforderungen erfüllt, besteht kein Grund übereilt zu handeln und eine sofortige Entfernung von Google Analytics erachten wir als nicht notwendig.


Allerdings wird es hier künftig sicher noch zu weiteren Prüfungen und auch Urteilen kommen. Von daher macht es also Sinn, sich bereits jetzt um Alternativen zu Google Analytics zu kümmern.



Google Analytics 4 - jetzt umsteigen


Mit 1. Juli 2023 wird Google UA (Universal Analytics) eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt können nur noch Google Analytics 4 Properties erstellt werden.


In dieser neuen Version vereint Google eine hohe Zukunftsfähigkeit, da Tracking auch ohne Cookies möglich wird. Das Messen von Interaktionen eines Nutzers beschränkt sich nicht mehr nur auf den Seitenaufruf. Google hat in dieser Version 4 ganz neue Visualisierungsmöglichkeiten, die es so in der bisherigen, „klassischen“ Version von Google Analytics (Universal Analytics) nicht gab.


Um historische Daten aufzubauen empfiehlt sich daher ein möglichst baldiger Umstieg auf Google Analytics 4. Dadurch ist gewährleistet, dass Userdaten in der neuen Version zur Verfügung gestellt und es kommt zu keinen Datenverlusten, wenn Universal Analytics eingestellt wird. Bis zur Abschaltung von Universal Analytics können auch beider Properties simultan verwendet werden.


Nachdem es sich bei GA4 um ein völlig neues Tool (und nicht nur um ein Update) handelt, ist der Umstieg mit einigem Aufwand verbunden. Es müssen neue Properties mit neuer Konfiguration erstellt und eingebunden werden. Ebenso müssen Zielvorhaben und Events neu eingerichtet werden.


Wenn Sie Hilfe beim Umstieg auf Google Analytics 4 benötigen und die zahlreichen Vorteile dieses neuen Tools nutzen möchten, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne.



Fazit


"Vogel Strauß Politik" ist hier nicht hilfreich und kann im Falle einer Klage für den Websitebetreiber tatsächlich sehr teuer werden. Wir stehen Ihnen aber jederzeit gerne für eine Überprüfung Ihrer Website in Bezug auf Google Fonts, aber auch für einen Umstieg auf Google Analytics 4 zur Verfügung.


Im Zuge dessen überprüfen wir auch gerne Ihre aktuelle Datenschutzerklärung und das Impressum.




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