top of page

Personalisierte Werbung auf Insta & Facebook

Anfang der Woche hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) entschieden, dass Facebook und Instagram die Daten ihrer Nutzer für personalisierte Werbung nicht mehr ohne Einwilligung nutzen dürfen. Meta hatte bislang damit argumentiert, personalisierte Werbung auf Basis der Nutzungsbedingungen anzeigen zu dürfen. Dagegen hatte sich die Non-Profit Organisation NOYB – European Center for Digital Rights bei der irischen Datenschutzbehörde beschwert.




Was ist das Problem?


Personalisierte Werbung basiert auf der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer:innen. Personenbezogene Daten und weitere Informationen über die Nutzer:innen werden ausgewertet um diesen für sie relevante Werbung auf Basis ihrer Interessen individuell anzeigen zu können. Diese Verarbeitung muss eine datenschutzrechtliche Grundlage haben. Meta hat bislang argumentiert, dass diese aufgrund der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen vorliegt. Der EDSA hat dem aber eine Absage erteilt.



Wie geht es weiter?


Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist nicht die letzte Datenschutz-Instanz, das letzte Wort hat immer noch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dennoch kann bei Auslegungsfragen der DSGVO der EDSA für die einheitliche Auslegung durch verschiedene Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten zuständig sein. Seine Entscheidung muss nun von der irischen Datenschutzbehörde (DPC) umgesetzt werden. Es ist recht sicher, dass Meta dagegen vorgehen wird (es sind außerdem auch noch zwei ähnliche Verfahren beim EuGH offen). Mit einer endgültigen Klärung ist daher noch nicht so schnell zu rechnen.



Besteht Handlungsbedarf?


Meta ist ein weltweit agierender Konzern, dessen Kerngeschäft die Verarbeitung personenbezogener Daten ist. Es gibt daher im Moment auch einige datenschutzrechtliche Baustellen, die bei den Behörden und Gerichten in der EU anhängig sind. Ein Problem, das noch nicht gelöst ist, ist z.B.: auch der Datentransfer aus der EU in die USA. Jedes Unternehmen, das auf Facebook oder Instagram Accounts („Fanpages“) anlegt und/oder personalisierte Werbung schaltet, muss sich bewusst sein, dass datenschutzrechtliche Probleme bestehen und man mit dem Konzern mitverantwortlich ist. Es sollte daher unbedingt eine informierte, ganzheitliche, betriebswirtschaftliche Entscheidung getroffen werden, ob man daran festhalten möchte oder nicht (zB generiere ich wirklich Klicks und Kontakt über die Plattformen oder habe ich den Auftritt nur, damit er da ist?).



Was kann passieren?


Bisher gibt es noch keine endgültige Entscheidung, aber akute Problemfelder. Es ist einerseits möglich, dass eine „Abmahnung“ erfolgt, d.h. MitbewerberInnen, KundInnen oder andere Organisationen schicken (kostenpflichtige) Schreiben aus. Andererseits könnten Verfahren bei der Datenschutzbehörde (Geldstrafen) oder den Zivilgerichten (Schadenersatzforderungen) drohen. Es ist aus derzeitiger Sicht wahrscheinlich, dass der Meinung des EDSA gefolgt wird.



Fazit


Es handelt sich um das erste Verfahren in dieser Sache und es ist noch nicht rechtskräftig. Als Agentur möchten wir dennoch alle unsere Kunden auf diesen Umstand aufmerksam machen und hinweisen, damit diese sich mit der Thematik auseinandersetzen und Entscheidungen treffen, ob man zukünftig Werbung schalten oder überhaupt noch eine Facebook/Instagram Seite betreiben wird.


Wir halten Sie zu diesem Thema gerne auf dem Aktuellen.


Für weitere Informationen besuchen sie ebenso die Informationsseite der WKO.




bottom of page